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   BVerwG, 23.02.1994 - 1 B 29.94   

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BVerwG, 23.02.1994 - 1 B 29.94 (https://dejure.org/1994,12766)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.1994 - 1 B 29.94 (https://dejure.org/1994,12766)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 1994 - 1 B 29.94 (https://dejure.org/1994,12766)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisonszulassungsgrund - Freistellung von der gesetzlichen Rentenversicherung und von berufsständischen Sicherungssystemen für geringfügig beschäftige Angestellte - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 29.01.1991 - 1 C 11.89

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Heranziehung von

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 1 B 29.94
    Dabei kann wie im Urteil des beschließenden Senats vom 29. Januar 1991 - BVerwG 1 C 11.89 - (BVerwGE 87, 324) dahinstehen, ob die Rechtsanwaltsversorgung eine öffentlich-rechtliche Versicherung "eigener Art" ist, die mangels Zuweisung an den Bundesgesetzgeber nach Art. 70 GG in die Landeskompetenz fällt, oder ob es sich um einen Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung im Sinne von Art. 74 Nr. 1 GG (Rechtsanwaltschaft) oder Art. 74 Nr. 12 GG (Sozialversicherung) handelt.

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 87, 324 ; Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 5 C 69.79 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 11 S. 6 f. jeweils m.w.N.) ist geklärt, daß der Bundesgesetzgeber namentlich auf dem Gebiet der Sozialversicherung von seiner Kompetenz nicht abschließend Gebrauch gemacht hat, sondern von dem (weiteren) Bestehen landesrechtlich geregelter berufsständischer Versorgungswerke ausgeht, die auch angestellte Berufsangehörige als Pflichtmitglieder erfassen (vgl. ferner § 7 Abs. 2 AVG, § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI, wonach Angestellte und selbständig Tätige unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht haben, wenn sie Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß grundsätzlich alle Berufsangehörigen - ohne Rücksicht auf ihr individuelles Versorgungsbedürfnis - als Pflichtteilnehmer einer berufsständischen Versorgungseinrichtung herangezogen werden dürfen; dabei gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, auf schwerwiegende Besonderheiten und unbillige Härten, insbesondere auf die wirtschaftliche Belastbarkeit der Mitglieder Rücksicht zu nehmen (BVerwGE 87, 324 m.w.N.; vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschluß vom 4. April 1989 - 1 BvR 685/88 - a.a.O.; Kammerbeschluß vom 25. September 1990 - 1 BvR 907/87 - NJW 1991, 746).

  • BVerfG, 04.04.1989 - 1 BvR 685/88

    Verfassungsmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 1 B 29.94
    Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 12, 319 ; Kammerbeschluß vom 4. April 1989 - 1 BvR 685/88 - NJW 1990, 1653).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß grundsätzlich alle Berufsangehörigen - ohne Rücksicht auf ihr individuelles Versorgungsbedürfnis - als Pflichtteilnehmer einer berufsständischen Versorgungseinrichtung herangezogen werden dürfen; dabei gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, auf schwerwiegende Besonderheiten und unbillige Härten, insbesondere auf die wirtschaftliche Belastbarkeit der Mitglieder Rücksicht zu nehmen (BVerwGE 87, 324 m.w.N.; vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschluß vom 4. April 1989 - 1 BvR 685/88 - a.a.O.; Kammerbeschluß vom 25. September 1990 - 1 BvR 907/87 - NJW 1991, 746).

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 1 B 29.94
    Der Landesgesetzgeber ist daher nicht durch den Gleichheitssatz gehindert, bei seiner Rechtsetzung von Vorschriften des Bundes oder anderer Bundesländer abzuweichen, die diese für vergleichbare Sachverhalte in ihrem Gesetzgebungsbereich erlassen haben (vgl. BVerfGE 10, 354 ; Beschlüsse vom 14. April 1981 - BVerwG 5 B 57.80 -, vom 3. November 1989 - BVerwG 1 B 131.89 -, vom 8. November 1991 - BVerwG 1 B 46.91 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 9 S. 2, Nr. 18 S. 13 und Nr. 22 S. 26 f.).
  • BVerwG, 12.05.1993 - 1 B 95.92

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bayerische Rechtsanwaltsversorgung -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 1 B 29.94
    Eine Rüge der Verletzung von Bundesrecht bei der Auslegung und Anwendung von Landesrecht rechtfertigt mit Rücksicht auf § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO die Zulassung der Grundsatzrevision nur, wenn die Beschwerde auf eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts führt, nicht aber dann, wenn allenfalls Landesrecht klärungsbedürftig ist (vgl. z.B. Beschluß vom 12. Mai 1993 - BVerwG 1 B 95.92 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 24 S. 33).
  • BVerfG, 25.09.1990 - 1 BvR 907/87

    Verfassungsmäßigkeit der Versicherungspflicht für Ärzte in Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 1 B 29.94
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß grundsätzlich alle Berufsangehörigen - ohne Rücksicht auf ihr individuelles Versorgungsbedürfnis - als Pflichtteilnehmer einer berufsständischen Versorgungseinrichtung herangezogen werden dürfen; dabei gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, auf schwerwiegende Besonderheiten und unbillige Härten, insbesondere auf die wirtschaftliche Belastbarkeit der Mitglieder Rücksicht zu nehmen (BVerwGE 87, 324 m.w.N.; vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschluß vom 4. April 1989 - 1 BvR 685/88 - a.a.O.; Kammerbeschluß vom 25. September 1990 - 1 BvR 907/87 - NJW 1991, 746).
  • BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53

    Ärztliche Pflichtaltersversorgung

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 1 B 29.94
    Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 12, 319 ; Kammerbeschluß vom 4. April 1989 - 1 BvR 685/88 - NJW 1990, 1653).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 69.79

    Ärzteversorgung - Pflichtmitgliedschaft - Berufständische Versorgungseinrichtung

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 1 B 29.94
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 87, 324 ; Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 5 C 69.79 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 11 S. 6 f. jeweils m.w.N.) ist geklärt, daß der Bundesgesetzgeber namentlich auf dem Gebiet der Sozialversicherung von seiner Kompetenz nicht abschließend Gebrauch gemacht hat, sondern von dem (weiteren) Bestehen landesrechtlich geregelter berufsständischer Versorgungswerke ausgeht, die auch angestellte Berufsangehörige als Pflichtmitglieder erfassen (vgl. ferner § 7 Abs. 2 AVG, § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI, wonach Angestellte und selbständig Tätige unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht haben, wenn sie Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind).
  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 173/66

    Besoldungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 1 B 29.94
    Ein solcher Widerspruch liegt nicht vor, wenn die einschlägigen Normen nicht den gleichen Regelungsgegenstand betreffen (BVerfGE 26, 116 ).
  • BVerwG, 03.11.1989 - 1 B 131.89

    Handlungsfreiheit - Pflichtmitgliedschaft - Versorgungswerk der Rechtsanwälte

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 1 B 29.94
    Der Landesgesetzgeber ist daher nicht durch den Gleichheitssatz gehindert, bei seiner Rechtsetzung von Vorschriften des Bundes oder anderer Bundesländer abzuweichen, die diese für vergleichbare Sachverhalte in ihrem Gesetzgebungsbereich erlassen haben (vgl. BVerfGE 10, 354 ; Beschlüsse vom 14. April 1981 - BVerwG 5 B 57.80 -, vom 3. November 1989 - BVerwG 1 B 131.89 -, vom 8. November 1991 - BVerwG 1 B 46.91 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 9 S. 2, Nr. 18 S. 13 und Nr. 22 S. 26 f.).
  • BVerwG, 08.11.1991 - 1 B 46.91

    Zwangsweise Teilnahme an der beklagten Versorgungsanstalt - Recht der

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1994 - 1 B 29.94
    Der Landesgesetzgeber ist daher nicht durch den Gleichheitssatz gehindert, bei seiner Rechtsetzung von Vorschriften des Bundes oder anderer Bundesländer abzuweichen, die diese für vergleichbare Sachverhalte in ihrem Gesetzgebungsbereich erlassen haben (vgl. BVerfGE 10, 354 ; Beschlüsse vom 14. April 1981 - BVerwG 5 B 57.80 -, vom 3. November 1989 - BVerwG 1 B 131.89 -, vom 8. November 1991 - BVerwG 1 B 46.91 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 9 S. 2, Nr. 18 S. 13 und Nr. 22 S. 26 f.).
  • BVerwG, 14.04.1981 - 5 B 57.80

    Gesetzgebungszuständigkeit der Länder zur Einführung einer berufsständischen

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